FAs zum Thema Einbruchschutz
Wie kann ich meine Haus- bzw. Wohnungstür zweckmäßig gegen Einbruch absichern?
Ihre Haus- und Wohnungstüren sollten einbruchhemmend sein. Bei Neu- und Umbauten empfehlen wir DIN-geprüfte einbruchhemmende Türen. Bei vorhandenen Türen können Schwachstellen oft durch eine sicherungstechnische Nachrüstung im Nachhinein noch gut gesichert werden.
Wie kann ich Fenster gegen Einbruch sichern?
Meist werden Fenster vom Einbrecher mit einem Werkzeug aufgehebelt. Leicht erreichbare Fenster-, Terrassen- und Balkontüren sind besonders gefährdet. Sie sollten mit einem einbruchhemmenden Fensterbeschlag in Verbindung mit einem abschließbaren Fenstergriff ausgerüstet werden. Die Sicherung mit einem abschließbaren Fenstergriff allein genügt nicht! Beim Neu- und Umbau empfehlen wir den Einbau DIN-geprüfter einbruchhemmender Fenster.
Sollte ich die Fenster im Obergeschoss gegen Einbruch sichern?
Grundsätzlich sollten alle leicht erreichbaren Fenster oder Fenstertüren gesichert werden. Dazu zählen auch z.B. Fenster im Bereich von Balkonen oder Vordächern.
Welches Schloss ist sicher?
Hier darf nicht nur der Schließzylinder betrachtet werden. Andere Schwachstellen an einer Tür, wie z. B. Beschlag, Schließblech, Bänder und das eigentlich zu schwache Türblatt sollten ebenfalls besonders geschützt sein.
Ein Schließzylinder ist nicht automatisch ein „Sicherheitsschloss“. Zu einem „sicheren Schloss“ gehören ein hochwertiger, nachsperr- und nachschließgesicherter Schließzylinder, ein einbruchhemmendes Einsteckschloss mit Schlossfalle und Riegel und ein Schutzbeschlag. Ein einbruchhemmendes Schließblech in der Türzarge, in das Schlossfalle und Riegel eingreifen, erhöht ebenfalls die Einbruchsicherheit.
Wieviel Einbruchschutz bieten Rollläden?
Ungesicherte Rollläden lassen sich leicht hochschieben oder aus der Führung ziehen. Sie bieten deshalb keinen wesentlichen Einbruchschutz. Zudem wird häufig tagsüber eingebrochen, wenn die Rollläden gewöhnlich nicht heruntergelassen sind. Deshalb ist es wichtiger, die Fenster und Fenstertüren selbst zu sichern.
Wie kann ich mich in einer Mietwohnung gegen einen Einbruch absichern?
Mit Einverständnis des Vermieters können auch in einer Mietwohnung Maßnahmen zum Einbruchschutz getroffen werden. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Vermieter. Auskünfte über Rechte der Mieter beim Einbruchschutz erhalten Sie auch beim Mieterschutzbund.